Kundenmeinungen
Es hat viel Spass gemacht. Dazu konnte ich viele Tricks erlernen.
Toller Lehrer , tolle Zeit.- hat sich gelohnt, weiter so!

AGB & Impressum

AGB & Impressum


 

So erreichen Sie uns

Christian Mäueler
Gustav-Heinemann-Str. 48
58332 Schwelm

info@e-bike-training.de
www.e-bike-training.de

 

Anmeldung am E-Bike/Pedelec Sicherheitstraining

1.1. Das Fahrsicherheitstraining, im Folgendem ,,der Kurs’’ genannt, den das Unternehmen e-bike-training anbietet, kann per E-Mail, per Telefon oder über die Website www.e-bike-training.de, verbindlich von den Interessenten gebucht werden. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Unternehmen e-bike-training den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung eines Kurses verbindlich an.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine mündliche, telefonische, per E-Mail geschickte oder schriftliche Bestätigung für die Teilnahme am Kurs.

1.3. Weicht die Vertragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist und das der Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung bzw. des gesamten Preises) annehmen kann.


Bezahlung

Der Preis ist vom Kunden direkt an den Veranstalter zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung.

Sollte eine kurzfristige Buchung (< 24 Stunden vor Kursbeginn) keine Überweisung vorab zulassen kann in diesen Fällen auf eine Barzahlung direkt vor Ort vor Kursstart ausgewichen werden.


Rücktritt

Bis 7 Tage vor Kursbeginn gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Ab 6 Tage vor Kursbeginn werden 50 % und bis 24 Stunden vor Kursbeginn 100 % der Kurskosten fällig.


Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter benötigt für den Kurs eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Der Veranstalter kann daher bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestanzahl von 3 Personen nicht erreicht wird.


Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird das Seminar in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, sodass der Kurs unmöglich oder unzumutbar wird, können sowohl die Teilnehmer als auch die Veranstalter den Vertrag kündigen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden in diesem Falle umgehend zurückerstattet.

Haftpflicht der e-bike-training

  1. Jeder Teilnehmer des Kurses ist an die für die Durchführung des Kurses erforderlichen Anweisungen vom Trainer oder sonstigen Personal gebunden. Beim Training im öffentlichen Verkehrsraum ist der Teilnehmer zwingend an die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung gebunden. Er haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Seminarteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers oder die Straßenverkehrsordnung kann der Trainer den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
  2. An dem Kurs kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training.
  3. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Kurses die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.
  4. Den Teilnehmern ist bekannt, dass das E-Bike/Pedelec-fahren eine Fortbewegungsmöglichkeit ist, die wegen insbesondere der erhöhten Geschwindigkeit ein hohes Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von deliktischen und vertraglichen Ansprüchen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenüber dem Veranstalter.
  5. Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
  6. Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Trainer zu melden.

Allgemeines

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist in Schwelm.